Berggesetz Poster

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A4, Gesetze der Berge für Jedermann. Bild ohne Rahmen.     §1 Freundlichkeit... mehr
"Berggesetz Poster"

A4, Gesetze der Berge für Jedermann.

Bild ohne Rahmen.

 

 

§1 Freundlichkeit

Sei stets freundlich und lasse dich von nichts aus der Ruhe bringen.

 

§2 Erfreue dich

Berge und Natur sind bei jeder Wetterlage zu schätzen, zu genießen und zu bewundern.

 

§3 Sei dankbar

Sauge jeden Moment und Tag in den Bergen auf als wäre es der Letzte, den du erleben kannst und sei dankbar dafür.

 

§4 Man Grüßt sich immer

Es wird stets gegrüßt: Zum Wohle anderer, aber auch zum eigenen Wohl ist dringlichst darauf zu achten jeden Menschen, Wanderer und Älpler, der dir in den Bergen begegnet freundlich zu grüßen und dies mit einem Lächeln zu quittieren. Freundlichkeit, Nächstenliebe und Hilfsbereitschaft sind wichtige Bestandteile der Eigenschaft „sich Grüßen“ und sollen an die Worte „hier oben scheint noch alles in Ordnung zu sein“ erinnern, um dies bewahren zu können. Dieser Paragraf ist einer der wichtigsten. Es sollte daher darauf geachtet werden diesen in Fleisch und Blut übergehen zu lassen. Sollte der Gegenüber das Hallo aufgrund von Bequemlichkeit oder Vergesslichkeit nicht erwidern, ist es erwünscht diese Person nochmals mit lauterer aber dennoch freundlicher Stimme ein zweites Mal (ggf. mehrmals) zu Grüßen. Solange bis Reaktionen ersichtlich werden. Sollten Unstimmigkeiten aufkommen tritt automatisch §1 in Kraft.

 

§5 Halte Berge und Natur sauber

Hier bedarf es eigentlich keiner weiteren Erklärungen. In gewissen Fällen dennoch nötig: es wird dringlichst darauf hingewiesen seinen Müll in vorhandene Aufbewahrungsbehälter zu werfen oder wenn nicht vorhanden diesen in Hosentaschen, Rucksäcken etc. Nachhause in den eigenen Saustall (def. Unordnung und Müll in den eigenen vier Wänden) zu transportieren. Uneinsichtige Menschen (sogenannte Alpschweine) sollten sorgfältig auf Wunsch der Allgemeinheit aber vor allem zum Schutz der Mutter Erde Natur über diesen Paragraphen unterrichtet werden. Die Unterrichtung darf auch mehrmals durchgeführt werden. Bei Unstimmigkeiten zwischen Alpschwein und wahren Bergfreunden tritt (zumindest anfänglich) §1 in Kraft.

 

§6 Handgriffe und Tore schließen

Zu Zeiten des Alpsommers die i.d.R. von Mai bis Mitte des Monats September stattfinden ist es von großer Dringlichkeit die Handgriffe von Zäunen und Durchgängen IMMER zu schließen, sollte man diese durchqueren. (Weitere Erklärungen sollten hier nicht nötig sein). Im Falle eines Handgriffes der von anderen geöffnet, aber nicht mehr geschlossen wurde ist es dennoch wünschenswert diesen wieder zu schließen. Ein jeder Älpler würde es euch danken.

 

§7 RespekTIERE!

Der Hinweis, dass auch Tiere ihr „Privatleben“ haben und Mutterkühe auch Mütter sind, ist in diesem Paragrafen Erklärung genug.

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